Es ist Ihre Immobilie. Sie geben die Richtung vor. Wir als Miet- und Sondereigentumsverwaltung setzen
sachkundig und zuverlässig im Einvernehmen mit Ihnen als Eigentümer Ihre Entscheidungen um. In einem gemeinsamen Gespräch legen wir zusammen fest, worüber Sie als Vermieter informiert werden möchten
und worüber nicht. Wir stimmen uns darüber ab, was von uns und was von Ihnen zu entscheiden ist, legen hierfür ggf. eine Betragsgrenze fest und besprechen Art und Umfang des Berichtswesens. Diese und
weitere Details der Miet- und Sondereigentumsverwaltung regeln wir dann in einem Verwaltungsvertrag.
Wir betreuen Ihr Einzelobjekt, aber auch Ihre Gewerbe- und Renditeobjekten in jeder Größe.
Wir sind im Bereich zwischen Rotenburg und Stade sowie Zeven und Buchholz in der Nordheide tätig. Für
uns ist es wichtig, nicht nur vom Schreibtisch aus zu arbeiten, sondern regelmäßig vor Ort zu sein. Dies erfordert eine gewisse räumliche Nähe.
Unsere Leistungen für Sie:
1) Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs mit Mietern und Dritten (Behörden usw.)
- Organisation der Vermietung des Verwaltungsobjektes über einen Makler oder als
Mietvertrags-Service
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Überwachung der Mietverträge und Überprüfen der Einhaltung der Mietverträge durch die Mieter,
insbesondere der vertragsgemäßen Nutzung und der Überwachung der Durchführung vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen.
- Mieterhöhungen gemäß Mietvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen, Überprüfung des Mietpreisniveaus in
angemessenen Zeitabständen und Information über Vergleichsmieten, Anpassung des Mietzinses an ortsübliche Vergleichsmieten, Überwachen der Mieterhöhungen in Staffel- und Indexmietverträgen,
Durchsetzen von gesetzlichen Mieterhöhungen bei preisgebundenem Wohnraum.
- Umlage von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete in gesetzlich zulässiger Höhe
- Vorbereitung des Abschlusses erforderlicher
Sachversicherungen
- Erstellung von Mieterbescheinigung
2) Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung und Verbuchung der monatlichen Mieten und Nebenkosten. Ggf. Mahnung der Mieter. Die
Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren und der Abschluss sowie die Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen gegenüber säumigen Mietern werden gesondert nach Stundenaufwand vergütet.
- Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern sowie Erhöhung und Anpassung der
Nebenkostenvorauszahlungen.
- Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller Abgaben und Gebühren, Begleichung von
Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen, mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Auftragsobjektes zusammenhängende Rechnungen zu Lasten und im Auftrage des Eigentümers. Hierzu gehört die
geordnete rechnerische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben.
- Aufstellung einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplanes für den Eigentümer
- Auswahl und Anstellung von Personal wie z.B. eines Hausmeisters, Gärtners, Reinigungskräfte für das
Verwaltungsobjekt
- Arbeiten im Zuge der Optierung zur Umsatzsteuer
3) Technische Mietverwaltung
- Beauftragung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen außerhalb (bis 1.000 €) und
innerhalb der Wohnungen im Verwaltungsobjekt. Bei einer zu erwartenden Auftragssumme für Arbeiten innerhalb der Wohnungen von mehr als 300,00 € wird die Tätigkeit gesondert nach Stundenaufwand
vergütet. Ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber können die v.g. Arbeiten vom Verwalter bis zu einer Höhe von 300,00 € (pro Reparaturfall) in Auftrag gegeben werden. Hierbei sind die
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zu beachten.
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen bei Sturm, Rohrbruch, Brand etc.
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Verwaltungsobjektes mit Empfehlungen für notwendige
Arbeiten
4) Infrastrukturelle Mietverwaltung
- Planung, Beauftragung und Koordination von Gebäudereinigung, Grünflächenpflege, Winterdienst und
Abfallbeseitigung
- Kontrolle der erbrachten Leistungen durch Handwerker, Dienstleister etc.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Rund-um-sorglos-Paket - Auf Wunsch übernehmen wir die
vollständige Abwicklung aller Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie/n
- Kundennahe Betreuung durch eine begrenzte Anzahl an
Kunden und Verwaltungsobjekten
- Verwalterhonorare sind Kosten aus Vermietung und
Verpachtung und mindern Ihre Steuerlast
- Faire Honoraronen (Wohnobjekte):
6 %* der Kaltmiete mtl. je Wohneinheit ab 5 WE
5 %* ab 30 WE
in einem PLZ-Bereich
*zzgl. 19 % MWSt.
Das Mindest - Verwalterhonorar je Gebäude beträgt 476,00 € brutto monatlich.
Im Bereich "Sittensen" 297,50 € brutto monatlich.
1 Wohneinheit = 59,50 € brutto mtl.
(Sondereigentumsverwaltung)
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir ein individuelles Angebot für Sie
erstellen können.
Auch für Gewerbeobjekte erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren
Vorstellungen.
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